Der Boom beim Bau und Erwerb von Eigenheimen kommt dem Fiskus in diesem Jahr kräftig zugute. Die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer sind im ersten Halbjahr 2016 auf einen neuen Rekordwert von 6,7 Milliarden Euro geklettert. Damit sind sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 16 Prozent angestiegen. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums kassieren die Länder in diesem Jahr erstmals mehr als zwölf Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer und damit doppelt so viel wie noch vor fünf Jahren. Ein Ende ist nicht in Sicht: Ab dem 1. Januar 2017 erhöht Thüringen die Grunderwerbsteuer von fünf auf 6,5 Prozent.
Dazu BFW-Präsident Ibel: „Es kann nicht sein, dass Länder und Kommunen über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre klammen Kassen füllen und das Wohnen für die Menschen immer teurer machen. Der Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge ist dadurch für viele Menschen nicht mehr möglich. Die Grunderwerbsteuer muss bundesweit endlich wieder auf ein investitionsfreundliches Niveau gesenkt werden!“
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer berechtigt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Seitdem hat sich die Steuer für die Länder zu einer lukrativen Einnahmequelle entwickelt und wurde 27 Mal erhöht. „Die Preisspirale bei der Grunderwerbsteuer ist ein wesentliches Hemmnis für den bezahlbaren Wohnungsneubau. Das wurde auch im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen bestätigt“, resümiert BFW-Präsident Andreas Ibel. „Die durchaus richtigen und notwendigen Pläne von Union und SPD, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, werden durch diesen Erhöhungswettlauf schon von vornherein ad absurdum geführt.“
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Die Bundesländer haben zudem die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes. Fast alle Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren erhöht. Der herkömmliche Satz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern und Sachsen. Aktuell liegt die Grunderwerbsteuer in Hamburg bei 4 Prozent und in Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt bei 5 Prozent. In Berlin und Hessen fallen 6 Prozent an; in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und nun auch in Thüringen der Spitzensatz von 6,5 Prozent.