Die hessische Landesregierung hat heute ihren Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer vorgestellt. Diese muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekanntlich neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundes-Modell ist dabei aus Sicht der hessischen Landesregierung kompliziert und aufwendig.
Deshalb strebt Hessen – wie Bayern, Niedersachsen, Hamburg und Baden-Württemberg auch – eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. „Das Hessen-Modell der Grundsteuer ist gerecht, einfach und verständlich“, erklärte Finanzminister Michael Boddenberg im Rahmen der Vorstellung. Grundlage ist ein Flächen-Faktor-Verfahren, das insbesondere dem Umstand Rechnung tragen soll, wonach die Grundsteuer eine Gegenleistung der Grundstücksnutzer für die von Kommunen bereitgestellte Infrastruktur ist.
„Je größer Grundstück und Haus sind, desto mehr Nutznießer kommunaler Infrastruktur haben dort Platz. Daher ist die Fläche der Ausgangspunkt der Berechnung. Hinzu kommt aber die Lage, denn auch von ihr ist es abhängig, welchen Zugang zu kommunaler Infrastruktur man hat“, so Boddenberg. Einfache Lagen würden somit gegenüber dem reinen Flächenmodell niedriger, gute Lagen höher besteuert. „Beides aber mit Augenmaß“, wie Boddenberg weiter betont.
Für die Berechnung soll auf die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen zurückgegriffen werden. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau führe es zu gleichen Ergebnissen wie das reine Flächenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom örtlichen Durchschnitt der Bodenrichtwerte in stärkerem Maße ab, führe dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer. In Hessen müssen in knapp zwei Jahren rund drei Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
In Summe sollen die Kommunen durch die Reform nicht mehr Grundsteuer erhalten, sie soll also aufkommensneutral sein. Um das zu gewährleisten, müssten Städte und Gemeinden ihre Hebesätze anpassen, also mancherorts heben, andernorts senken. „Die Landesregierung wird die Kommunen dabei unterstützen und errechnen, welche Hebesatzveränderungen zukünftig für das gleiche Steueraufkommen sorgen können“, bietet Finanzminister Boddenberg an.
Die Abgabe der Steuererklärungen für die neue Grundsteuer durch die Eigentümer soll ab Juli 2022 möglich sein. Hierzu wird rechtzeitig vorher aufgefordert. Die Finanzämter seien für die anfallenden Arbeiten personell und organisatorisch gut aufgestellt. Das einfache Recht und eine gute IT-Struktur ermöglichten eine verwaltungsökonomische und bürokratiearme Lösung.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt Verbänden und Experten zur schriftlichen Anhörung zur Verfügung gestellt. Dabei gewonnene Erkenntnisse fließen in die erneute Kabinettbefassung nach der Sommerpause ein. Anschließend startet das Gesetzgebungsverfahren im Landtag. Ziel ist dessen Abschluss noch in diesem Jahr.