IMMOBILIEN UND STEUERN

DIE GRUNDSTEUER NACH DEM BUNDESMODELL - VERFASSUNGSFEST, ADMINISTRIERBAR, ZUKUNFTSFÄHIG UND GERECHT

Rolf Bösinger, Foto: Bundesministerium der Finanzen - Photothek, Thomas Koehler

Ende 2019 hat der Bund ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet, ab dem 1. Januar 2025 muss die reformierte Grundsteuer dann angewandt werden. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche sowie Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer können aufgrund einer Öffnungsklausel von diesem Modell abweichen. Und trotz des dafür erforderlichen, komplexen …

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