Die gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. in Wiesbaden hat eine mit eine verfassungsrechtlichen Analyse des geplanten Berliner Mietendeckels unter Berücksichtigung des Referentenentwurfs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Berliner MietenWoG) veröffentlicht. Hier kommt Prof. Dr. Karola Knauthe zu dem Ergebnis, dass verfassungsrechtlich formell wie materiell erhebliche Bedenken gegen den Entwurf bestehen. So sei zum einen die formelle Gesetzgebungskompetenz des zuständigen Senats zu hinterfragen. Zum anderen gebe es erhebliche Bedenken, dass das MietenWoG gegen den im Artikel 14 GG aufgestellten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.
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