gif-Studie: Berliner Entscheid verfassungswidrig

Der erfolgreiche Berliner Volksentscheid über die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ("Deutsche Wohnen & Co. enteignen") hat die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) dazu veranlasst, bei den Rechtsexperten Prof. Dr. Jürgen Kühling und Moritz Litterst von der Universität Regensburg ein Gutachten zur Untersuchung der Verfassungskonformität in Auftrag zu geben. Sie kommen darin zu dem Schluss, dass die geplante Sozialisierung in Berlin gleich in zweifacher Hinsicht verfassungswidrig sei. Konkret arbeiten die Autoren neben rechtspolitischen Aspekten die Genese des Sozialisierungsartikels 15 im deutschen Grundgesetz (GG) und die damit verknüpften Ziele heraus.

Ihr Fazit: Eine Sozialisierung ist dann möglich, wenn eine auch für die Gesellschaft relevante, problematische Macht von marktdominanten Unternehmen gebrochen werden soll. In diesem Fall sei eine Sozialisierung eine geeignete Maßnahme, die auch den regelmäßigen Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitstest bestehen würde. Unabhängig davon sei eine angemessene Entschädigung erforderlich, die sich am Verkehrswert orientieren müsse. Die Konsequenzen dieser Auffassung sind für das Berliner Vorhaben gleichwohl ernüchternd, so Prof. Dr. Jürgen Kühling: "Selbst die Anforderungen einer moderaten Interpretation des Sozialisierungsartikels kann das Berliner Vorhaben nicht erfüllen. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass es keine problematische Macht dominanter Unternehmen auf dem Berliner Wohnungsmarkt gibt. Der Sozialisierungsartikel kann daher nicht aktiviert werden. Die geplanten erheblichen Abschläge vom Verkehrswert bei der Entschädigung wären verfassungsrechtlich ebenso wenig gerechtfertigt."

(gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.)

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