Wer eine Immobilie vermietet, der geht damit auch einige Verpflichtungen ein. So muss er dafür sorgen, dass er das Gebäude stets in einem vertragsgemäßen Zustand erhält. Eventuelle Mängel muss er beseitigen lassen, sonst haben die Mieter das Recht, ihre Zahlungen zu kürzen. Doch eines ist unbedingte Voraussetzung, ehe man als Betroffener eine solche Minderung durchführt: Der Eigentümer muss über den Mangel informiert worden sein.
Genau das war bei einem Rechtsstreit in Berlin nicht der Fall gewesen. Die Mieter hatten über Monate hinweg einen Teil ihrer Zahlungen zurückbehalten, weil die Wohnung von Schimmelpilz befallen war. Der Eigentümer erfuhr allerdings erst über die Mietminderung von der Sache. Nach dem Urteil des …