Recht und Steuern

Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 29. September 2011 unter Aktenzeichen VIII ZR 326/10 über die Zulässigkeit des Einbaus von funkbasierten Ablesesystemen in Mietwohnungen entschieden. Im vorliegenden Fall klagte die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, in der die Beklagte eine Wohnung angemietet hat. Das Anwesen ist mit einer Zentralheizung ausgestattet. Der Verbrauch wird über Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme, Warm- und Kaltwasser erfasst. Im Mai 2009 teilte die Klägerin …

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