Recht und Steuern

Zu lange Sanierungszeit

Wer ein leerstehendes Gebäude mit Mietwohnungen kauft, sollte nicht zu lange damit warten, es zu sanieren. Sonst muss er damit rechnen, dass ihm seitens der Steuerbehörden unterstellt wird, es gar nicht vermietbar machen zu wollen. Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem solchen Fall in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 11 K 12069/08 den Abzug der entstandenen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgelehnt. Die Kläger hatten das vorher nahezu unbewohnbare Gebäude in Eigenarbeit saniert und dazu fast zehn Jahre gebraucht. Nach Ansicht des Finanzgerichts können Werbungskosten nur berücksichtigt werden, wenn die Renovierungsarbeiten "zielstrebig" erfolgen, denn daraus könne abgeleitet werden, dass das Haus in absehbarer Zeit vermietet werden soll. Eine lediglich subjektive innere Absicht, später einmal vermieten zu wollen, reiche nicht aus, solange sie nicht anhand objektiver Umstände dokumentiert werden könne. Das Finanzamt hat somit nach Ansicht des Finanzgerichts den Werbungskostenabzug zu Recht abgelehnt.

(Wüstenrot)

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