Recht und Steuern

Erbauseinandersetzung: Kosten absetzbar

Wer im Zuge einer Erbauseinandersetzung Eigentümer einer vermieteten Immobilie wird, kann die entstehenden Kosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten steuerlich geltend machen, urteilte das Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 13 K 1907/10. Nach Auffassung des Gerichts stellen diese Kosten Anschaffungsnebenkosten dar und können mit den Einnahmen aus der Vermietung verrechnet werden.

Damit setzte sich das Gericht über die gegenteilige Position der obersten …

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