Recht und Steuern

Kein Parfüm im Treppenhaus

Im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus versprühte ein
Wohnungseigentümer regelmäßig Parfüm, das den anderen Bewohnern so
unangenehm in die Nase stieg, dass sie bis vor das Oberlandesgericht
Düsseldorf zogen. Dort gaben die Richter den belästigten
Miteigentümern unter dem Aktenzeichen 3 Wx 98/03 Recht. Durch das
Versprühen des Parfüms liege eine bestimmungswidrige Nutzung des
Gemeinschaftseigentums vor. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann
nicht den übrigen Eigentümern vorgeben, wie ein im
Gemeinschaftseigentum stehendes Treppenhaus zu riechen habe.
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(Quelle Bausparkasse)

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