Recht und Steuern

Im Brandfall kein Versicherungsschutz

Wer beim Betreiben eines offenen Kaminfeuers nicht die nötigen
Vorsichtsmaßnahmen beachtet, läuft Gefahr, im Schadensfalle seinen
Versicherungsschutz zu verlieren. So hatte ein Hausbesitzer das
Kaminfeuer durch Papier und Pappe entzündet. Anschließend verließ er
das Haus für eine Stunde, obwohl die Reste im Kamin noch glimmten. Als
er zurückkam, empfing ihn eine Ruine. Es hatte gebrannt, der
Sachschaden betrug rund 90 000 Euro. Die Versicherung weigerte sich,
dafür aufzukommen. Das Verlassen des Hauses habe eine grobe
Fahrlässigkeit dargestellt, begründete die Assekuranz ihre Haltung.
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Die Richter am Oberlandesgericht Koblenz ließen sich von einem
Brandsachverständigen den Ursprung des Feuers erläutern. Glut und
Asche hatten für Funkenflug aus dem nach zwei Seiten offenen Kamin
gesorgt, so die Erkenntnis. Dadurch wurde in der Nähe gestapeltes Holz
in Brand gesetzt. Wer trotz einer solchen Gefahr das Haus verlässt,
entschied die Justiz unter dem Aktenzeichen 10 U 193/02, der handelt
tatsächlich grob fahrlässig.
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(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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