Recht und Steuern

Gegenseitige Vermietung

Kaufen zwei nahe Angehörige je eine Eigentumswohnung in der Absicht, die Wohnung des jeweils anderen zu mieten, um daraus steuerliche Vorteile zu ziehen, stellt dies grundsätzlich einen Missbrauch der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für vermietete Wohnungen dar. Ein entsprechendes Urteil fällte das Finanzgericht Köln am 22. September 2011 unter dem Aktenzeichen 6K 2057/08.

Die Kläger hatten die Absicht, die eigenen Wohnungen dem jeweils anderen zu vermieten, um dadurch hohe Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen zu lassen, was bei Nutzung der eigenen Wohnung nicht möglich gewesen wäre. Diese Gestaltung stellt nach der Abgabenordnung, die auch als "Grundgesetz des Steuerrechts" bezeichnet wird, einen Missbrauch dar, sodass sie unberücksichtigt bleibt. Die Kläger haben Revision erhoben, die beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 18/12 anhängig ist. In geeigneten Fällen kann man sich darauf berufen und den eigenen Fall ruhen lassen, bis das höchste deutsche Steuergericht entschieden hat.

(Wüstenrot)

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