Recht und Steuern

Werbungskosten zweite Miete

Wer vorübergehend für zwei Wohnungen aufkommen muss, weil ihn berufliche Gründe zu einem Umzug gezwungen haben, kann die zweite gezahlte Miete von seiner Einkommensteuer absetzen. In diesem Sinne hat der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 2/11 entschieden. In dem betreffenden Fall war der Kläger aus beruflichen Gründen gezwungen, den Arbeitsort zu wechseln und sich am neuen Arbeitsort eine Wohnung zu mieten. Seine Familie blieb am alten Wohnsitz und konnte erst drei Monate später …

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