Recht und Steuern

Freie Farbwahl

Die Interessen von Eigentümern und Mietern, den Anstrich einer Wohnung betreffend, sind manchmal verschieden. Beim Auszug haben Eigentümer zwar den Anspruch, dass die Räume nicht in Schwarz oder Pink hinterlassen werden, doch während der Mieter die Wohnung nutzt, darf ihm niemand dreinreden. Da ist es seine eigene Angelegenheit, welche Farbe er bevorzugt. Deswegen musste ein Eigentümer auch eine gerichtliche Niederlage hinnehmen, als er seine Mieter vertraglich auf einen Anstrich "in neutralen Farbtönen" verpflichten wollte. Dadurch werde der Vertragspartner in unzulässiger Weise in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs eingeschränkt. Das sei nicht einzusehen, hieß es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs unter dem Aktenzeichen VIII ZR 166/08. Zumal ein nennenswertes Interesse des Vermieters an einer bestimmten Farbe während der Vertragslaufzeit nicht zu erkennen sei.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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