Regulierung

Noch mehr Vorgaben für das Scoring?

Am 15. Dezember 2014 haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium des Innern eine Studie veröffentlicht, in der das "Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen" untersucht werden. Durchgeführt wurde die Studie vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der GP Forschungsgruppe auf Basis einer Befragung von rund 2 000 repräsentativ ausgewählten Personen.

Nach den Feststellungen der Studie sind die Erfahrungen der Verbraucher mit Scoringverfahren gemischt. Nur 43,3 Prozent der Probanden war bekannt, dass sie bei jeder Auskunftei einmal im Jahr kostenfrei eine solche Auskunft erhalten können. Vielleicht auch deshalb hat im Jahr 2013 nur rund jeder Dritte einmal eine Selbstauskunft beantragt. Rund der Hälfte der Befragten wurde mit der Eigenauskunft auch ein Score-Wert übermittelt. Details dazu liegen wiederum nur zur Schufa vor. Bei ihr stieg der Anteil der Selbstauskünfte mit Scorewert von 15,7 Prozent vor 2010 auf 75 Prozent 2013.

Das Verständnis dieses Wertes bleibt trotz der teilweise umfänglichen Informationen zu seinem Zustandekommen das Hauptproblem, das die Diskussion über das Scoring nicht abreißen lässt. Zwischen 22,2 Prozent (Arvato Infoscore) und 75 Prozent (Bürgel) der Befragten gaben in der Umfrage an, nicht zu verstehen, warum sie diesen Score-Wert erhalten haben. Bei Creditreform liegt der Prozentwert des Nicht-Verstehens bei 37,5 und bei der Schufa bei 39,4 Prozent der Befragten. Vermutlich unter anderem deswegen ist die Akzeptanz der übermittelten Score-Werte vergleichsweise niedrig. 55,3 Prozent der Befragten mit einer Schufa-Eigenauskunft bezeichnen ihren Score-Wert als nicht gerecht. Bei Creditreform sind es 56,3 Prozent.

Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht durch diese Ergebnisse einmal mehr bestätigt, wie wichtig ein klarer Rechtsrahmen für das Scoring aufgrund seiner fundamentalen Bedeutung für die Verbraucher ist. Zu den Empfehlungen, die die Autoren der Studie ableiten, gehört eine gesetzliche Festlegung der Anforderungen an die wissenschaftliche Qualität von Scoringverfahren. Besonders sensible und potenziell diskriminierende Merkmale sollten nicht verwendet werden dürfen. Und für die Frage, ob eine weitere Speicherung der Daten zulässig ist, sollten taggenaue Löschfristen gelten.

Ob es tatsächlich zu einer noch strengeren Regulierung der Auskunfteien kommt, bleibt aber abzuwarten. Der künftige Rechtsrahmen wird nicht zuletzt von der Regelung des Datenschutzes auf EU-Ebene abhängen. Und dabei dürfte die Messlatte eher niedriger liegen als die bisherigen Regelungen in Deutschland. Red.

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