Anlässlich der Abstimmung des EU-Parlaments über den AI Act, der EU-weite Regeln zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen soll, hat sich der Digitalverband Bitkom noch einmal zu Wort gemeldet. „Europa steht bei Künstlicher Intelligenz am Scheideweg. Jetzt entscheidet sich, ob der AI Act KI-Innovationen in Europa behindert und ihren Einsatz erschwert oder ob er Europa eine Chancenperspektive in die KI eröffnet. Mit der heutigen Abstimmung im EU-Parlament ist die Diskussion über den AI Act nicht beendet, sie tritt in ihre entscheidende Phase ein. Es muss jetzt darum gehen, auf der Zielgeraden im Gesetzgebungsverfahren die Schwächen des Vorschlags zu korrigieren. Der zugrunde gelegte risikobasierte Ansatz ist gut und richtig. Nur für den KI-Einsatz im sogenannten Hochrisiko-Bereich gelten strenge Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass KI-Systeme sicher und vertrauenswürdig sind. Wenn aber fast jede zweite KI-Anwendung diesem Hochrisikobereich zugeordnet würde, würde das den Ansatz ad absurdum führen. Es kommt darauf an, nur solche Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich massive Gefahren und Risiken ausgehen können. Es muss zudem klar und eindeutig abgegrenzt werden, für wen welche Auflagen gelten, ansonsten entsteht zusätzliche Rechtsunsicherheit. Zentral ist außerdem eine enge und rechtssichere Definition von KI selbst, aus dem AI Act darf kein Software Act werden, der alle statistischen Systeme oder sogar nahezu jegliche Software regulatorisch erfasst“, so Bitkom-Präsident Achim Berg.
Der Einsatz von KI sei bereits heute durch eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen erfasst, vom Datenschutz bis zum Verbraucherrecht. Deshalb gehörten zum Beispiel Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie Regeln für Plattformen und soziale Netzwerke oder Fragen der Nachhaltigkeit nicht in den Fokus des AI Acts. Er solle sich darauf konzentrieren, Anforderungen für den Marktzugang von sicheren und vertrauenswürdigen KI-Systemen und Produkten, in denen KI integriert ist, zu definieren. Die EU solle dabei weiter wie ursprünglich geplant ausschließlich dem Leitgedanken des „New Legislative Frameworks“ folgen. „Wir dürfen denen, die KI in Europa voranbringen wollen, keine Steine in den Weg legen. Der AI Act darf kein KI-Verhinderungs-Act werden, er muss ein KI-Beschleunigungs-Act werden. Ziel muss sein, dass die Menschen und Unternehmen in der EU die Vorteile von KI erleben“, so Berg.