Finanz Informatik als Identifizierungsdiensteanbieter für die Nutzung der eID zugelassen

Bei der Zertifikatsübergabe: Klaus Wolter, Leiter der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt, Julia Koch, Geschäftsführerin für die Anwendungsentwicklung der Finanz Informatik, Dr. Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim DSGV

Bild: Finanz Informatik

Die Finanz Informatik (FI) ist vom Bundesverwaltungsamt erfolgreich als Identifizierungsdiensteanbieter berechtigt worden. Vorausgegangen war eine erfolgreiche Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). „Durch die Zertifizierung ist die FI zum wahrscheinlich größten Identifizierungsdiensteanbieter Deutschlands geworden“, so Julia Koch, Geschäftsführerin für die Anwendungsentwicklung der FI.

Durch diese Zulassung können die Sparkassen bei der rechtssicheren Identifizierung und Legitimierung ihrer Kundinnen und Kunden im digitalen Banking die eID, also den digitalen Personalausweis, nun direkt, ohne Einbindung dritter Anbieter, nutzen. Die eID zur Bestätigung der Identität von Kunden soll in diesem Jahr allen Sparkassen zur Verfügung gestellt werden. Auch die Zurücksetzung eines gesperrten Online-Banking-Zugangs ist ein denkbarer weiterer Anwendungsfall, von denen sukzessive immer weitere folgen werden.

 

 

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