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Werbung LBS-Biker fährt gestohlene Harley

Mit ihrem ansonsten so erfolgreichen Marketing haben die Landesbausparkassen derzeit ein wenig Pech. Für eine Werbe-Fotostory im Playboy, in der viel nackte Haut und wenig geistreicher Text zu sehen war, haben die LBS zu Beginn dieses Jahres sowohl intern als auch extern einigen Spott geerntet. Und nun machen die Stars der neuesten - an sich ausgesprochen gelungenen - TV-Kampagne Sorge: die LBS-Biker und ihre Maschinen.

Im "Markisen-Spot", der im Frühjahr dieses Jahres lief, fahren für die LBS gefährlich aussehende Männer auf Harleys durch eine Wohnsiedlung. Sie erweisen sich jedoch bald als ausgesprochen spießig, erklären ihrem Kumpel Bernie, dass seine Markise schief hängt und ziehen wieder ab. Das bekannte Fazit: In jedem von uns steckt ein Spießer/Bausparer.

Im Mai dieses Jahres sorgte nun eine Entdeckung für neuerliche Belustigung: Ein Polizei-Beamter aus Herne hatte in dem Markisen-Clip sein eigenes Motorrad erkannt, das ihm vor einiger Zeit gestohlen wurde - Verwechslung schließt er aus.

Selbstverständlich haben die Landesbausparkassen mit dem Diebstahl nicht direkt zu tun. Sie haben die Werbeagentur BBDO in Berlin beauftragt, einen Spot herzustellen, die Agentur wiederum vergab den Auftrag für die Verfilmung an ein lettisches Unternehmen. Für den Dreh wurden ein paar Biker in Riga zusammengetrommelt, unter ihnen der aktuelle Besitzer des Motorrads. Er hat die Maschine seinerseits vollkommen rechtmäßig erworben, wie er beteuert.

Bei den LBS jedoch wird die Geschichte flugs umgedeutet. Man werte den Vorgang positiv, heißt es in der Geschäftsstelle. Denn schließlich habe der bestohlene Mann rasch alle relevanten Informationen bekommen und könne sich nun darum kümmern, die gestohlene Harley zurückzubekommen.

Nun droht jedoch weiteres Unheil: Laut Medienberichten prüfen der frühere Besitzer und sein Rechtsbeistand, ob man die LBS nicht auf eine Nutzungsentschädigung verklagen könne. Schließlich sei die Maschine aus individuellen Einzelteilen gefertigt und somit einem Kunstwerk vergleichbar.

Durch den Diebstahl seien die Verwertungsrechte nicht untergegangen. Eine Klage könne dem früheren Eigentümer etwa 3 000 Euro einbringen. bs

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