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Vorsorgeberatung: - Spezialfall Beamtenversorgung

Individuell und zuverlässig, so sollte die optimale Beratung über die Versorgungsansprüche von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst sein. Doch die Föderalismusreform hat es Finanzdienstleistern nicht einfacher gemacht, diese Qualitätskriterien zu erfüllen. Seit 2006 haben nämlich Bund und Bundesländer die Möglichkeit, die Ruhegehälter ihrer Beamten eigenständig zu regeln. Entsprechend verabschieden nun die Länder nach und nach ihre eigenen Reformgesetze. Für Finanzdienstleister, die das Potenzial von Millionen versorgungsberechtigten Beamten, Richtern und Soldaten nutzen möchten, ist es also an der Zeit, sich nach idealen Instrumenten umzusehen, mit denen sich die komplexen Berechnungen einfach, schnell und individuell bewerkstelligen lassen.

Beamtenrecht seit 2006 Ländersache

Deutschland ist kein Beamtenland: Nur 12,5 Prozent der deutschen Arbeitnehmer sind Staatsdiener. In Dänemark und Schweden sind rund 30 Prozent der Arbeitnehmer beim Staat beschäftigt, in Großbritannien sind es 22 Prozent und selbst in den USA genießen 16 Prozent der Arbeitnehmer Beamtenstatus. Im Vergleich zu den entwickelten OECD-Ländern rangiert Deutschland mit Luxemburg und Japan beim Anteil der Staatsdiener also auf den letzten Rängen. Doch betrachtet man die Effizienz der deutschen "Bürokratie", so gilt "die Masse macht es nicht", denn deutsche Behörden arbeiten im internationalen Vergleich vorbildlich.

Um die Beamten für das Alter abzusichern, galt mehr als 30 Jahre lang deutschlandweit ein einheitliches Beamtenversorgungsrecht, bis im Jahr 2003 das zentralistische Konzept aufgegeben wurde. Die Föderalismusreform im Jahr 2006 schließlich markierte auf diesem Weg einen Meilenstein, denn seither hat jedes Bundesland die Möglichkeit, eigene Dienstrechtverordnungen zu erlassen und unabhängig vom Bund das Laufbahnrecht, die Besoldung und die Altersversorgung für ihre Beamten eigenständig zu regeln.

Der Bund hat als erste Gebietskörperschaft mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz, das zum 12. Februar 2009 in Kraft trat, wichtige Änderungen im Beamtenversorgungsrecht vorgenommen und beispielsweise damit begonnen, die Regelaltersgrenze für Beamte stufenweise auf 67 Jahre anzuheben.

Landesspezifische Besonderheiten berücksichtigen

Für Finanzdienstleister ist es dadurch aber sehr viel schwerer geworden, den Beamten unter ihren Kunden eine zuverlässige und fundierte Auskunft über die Höhe ihrer zukünftigen Versorgungsbezüge zu geben. Sie müssen nicht nur unterschiedliche Regelungen und Berechnungsgrundlagen wie beispielsweise die Besoldung und das Alter des Versorgungsempfängers berücksichtigen, sondern auch noch die jeweiligen landesspezifischen Besonderheiten. Die Länder haben unterschiedlich schnell damit begonnen, ihre eigenen Reformgesetze auf den Weg zu bringen. Während Bayern bereits im Juni 2008 Eckpunkte zum neuen Dienstrecht beschlossen hat und das Gesetz nun zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, hat Baden-Württemberg erst im Dezember 2009 die Rahmenbedingungen zur Dienstrechtsreform beschlossen und im März 2010 einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Thüringen hat eine Reform erst für 2011 ins Auge gefasst.

Von den Änderungen im Dienstrecht für die Landes- und Kommunalbeamten können im Wesentlichen vier Punkte betroffen sein: das Statusrecht, das Laufbahnrecht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht. Das ist nicht wenig, und Aufklärung tut Not. Deshalb hat beispielsweise Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon sogar eine eigene Internetseite www.dienstrecht. bayern.de eingerichtet, die über die Neuerungen für bayerische Beamte ab dem 1. Januar 2011 informiert.

Versorgungslücken ermitteln

Solche Informationsforen sind umso wichtiger, da sich rund 4,5 Millionen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst1) aktiv und selbst-ständig um ihre Versorgung kümmern müssen, Versorgungslücken ausfindig machen und ausgleichende Regelungen treffen sollten. Im Jahr 2008 gingen in Deutschland 45000 Beamte in den Ruhestand, waren aber nicht immer ausreichend versorgt. Dieser Trend wird weiter anhalten, da der Höchstsatz des Ruhegehalts von 75 auf 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge gesunken ist. Voraussetzung für eine überzeugende Beratung dieser Kundengruppe ist es daher, eine zuverlässige Auskunft über die zukünftigen Ansprüche erteilen zu können - und genau hier können sich Finanzdienstleister mit professionellen Instrumenten gut positionieren und dabei auch noch Zeit und Kosten sparen.

Dienstleister sind mit solchen Tools in der Lage, die Altersvorsorge von Beamten, Richtern und Soldaten zuverlässig und schnell zu analysieren - und zwar immer unter Berücksichtigung der jeweils für die Berufsgruppe geltenden gesetzlichen Sonderregelungen sowie des Dienstrechts der verschiedenen Länder oder des Bundes.

Automatische Analyse zur Beamtenversorgung

Voraussetzung dafür, dass diese komplexen Analysen und Berechnungen in kürzester Zeit möglich sind, ist, dass alle aktuellen Regelungen, Formeln und Daten in der Software beziehungsweise im Rechenkern der Anwendung bereits korrekt hinterlegt sind. Der Berater muss so nur noch die persönlichen Daten seines Kunden eingeben und erhält sofort die individuellen Informationen zum Ruhegehalt. Zunächst wird der Bruttowert der Versorgung ermittelt, der anschließen in die Nettoversorgung umgerechnet wird. Nicht zuletzt ist auch die im Ruhestand voraussichtlich anfallende Steuer festzustellen. Danach kann der Berater seinem Klienten sehr schnell aufzeigen, wie groß die Differenz zwischen den letzten Dienstbezügen und dem zukünftigen Ruhegehalt ist beziehungsweise Gegenmaßnahmen erörtern.

Die Anwendung Brain Force Beamtenversorgung funktioniert genau so: Sie greift auf einen Rechenkern zurück, der speziell für das deutsche Steuerrecht und die deutsche Beamtenversorgung konzipiert wurde. Teil der Lösung ist auch der Steuer- und Sozialversicherungsrechner, der als einziger unter den derzeit erhältlichen, vergleichbaren Lösungen vom TÜV Süd geprüft und zertifiziert ist. Alle Änderungen, die sich für die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst ergeben, pflegt der Hersteller laufend in die Anwendung ein. Der Finanzdienstleister und sein Kunde können sich also zu jeder Zeit darauf verlassen, dass die Beratung immer auf dem aktuellen Stand ist - für jedes Bundesland und jede Berufsgruppe.

1 siehe dbb - "Zahlen, Daten Fakten", Januar 2010, Zahlen von 2008)

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