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Schufa-freie Kredite - Berechtigte Warnung

Bei Prepaid-Kreditkarten ist das Stichwort "Schufa-frei" mittlerweile zu einem wesentlichen Verkaufsargument geworden - keineswegs nur für unseriöse Angebote, wenngleich es meist eher unbekannte Emittenten sind, die damit werben. Bei Konsumentenkrediten sieht das schon anders aus. Davor hat die Schufa Holding AG, Wiesbaden, Ende Oktober gewarnt.

Natürlich kann man der Auskunftei eine gehörige Portion Eigeninteresse unterstellen, wenn sie von solchen Angeboten abrät, die ohne ihre Dienste auskommen. Eben deshalb aber wurde die Warnung mit den Ergebnissen einer Studie untermauert, die der Schuldnerberater Christian Maltry vom Landratsamt Main-Spessart sowie Prof. Dr. Hugo Grote vom Rhein-Ahr-Campus Remagen der Fachhochschule Koblenz durchgeführt haben. Dabei kam heraus: Mehr als 80 Prozent der Angebote sind unseriös. Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen, was einer Vermittlungsquote von knapp einem Prozent entspricht - zudem mit extrem hohen Effektivzinsen. Die festgestellten Rechtsverstöße reichen von Betrug durch Täuschung und Verletzung von Aufklärungspflichten über Wucher bis hin zu irreführender Werbung.

Natürlich muss naiv sein, wer glaubt, auch in bereits prekären finanziellen Verhältnissen ohne solide Kreditprüfung einen Kredit erhalten (und zurückzahlen) zu können. Praktiken wie das Erheben von Vorabgebühren oder der Versand von Vertragsunterlagen per Nachnahme, teure Beratungshotlines oder der Verkauf von Beratungsverträgen sollten die potenziellen Kunden eigentlich stutzig machen. Leichtgläubige Menschen gibt es aber offenbar genug. Und so blüht dieses Kreditvermittlungsgewerbe. Daran ist nicht zuletzt der Gesetzgeber schuld, so die Autoren der Schufa-Studie: Dass die Ordnungsbehörden zu selten einschreiten, ist vermutlich auch Schuld der Geschädigten: Denn wo kein Kläger ist, ist bekanntlich auch kein Beklagter. Um aber eine ordentliche Aufsicht zu gewährleisten, die unseriöse Praktiken unterbindet, müsste der Gesetzgeber erst die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Derzeit ist die Zulassung von Kreditvermittlern an sehr viel geringere Anforderungen geknüpft als die von Finanzanlagenvermittlern. Red.

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