Blickpunkte

Personalpolitik - Umstrittener Kündigungsschutz

Am 19. April beginnt die neue Tarifrunde für das Bankgewerbe. Dass der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes und der Bundesverband Öffentlicher Banken rechtzeitig auf den geringen Verteilungsspielraum hinweisen und einen moderaten Tarifabschluss anmahnen, ist da nichts Verwunderliches. Dies gehört zum üblichen Gebaren.

Und doch ist die Lage diesmal eine besondere, wie schon die heftige öffentliche Diskussion um die Boni gezeigt hat. Auch wenn die Masse der Bankmitarbeiter in den Filialen oder der Marktfolge die Finanzkrise nicht mit zu verantworten hat: In der Öffentlichkeit kämen Meldungen über einen deutlichen Gehaltsanstieg vermutlich nicht gut an und könnten dem Image der Kreditwirtschaft nur weiter schaden.

Dessen ist sich freilich auch die Gewerkschaftsseite bewusst. Und so legt Verdi den Schwerpunkt nicht zuletzt auf tarifliche Regelungen, die die Mitarbeiter zum Beispiel im Fall von Standortschließungen oder -Verlagerungen oder des Outsourcings der betreffenden Aufgabenbereiche schützen sollen. Dabei ist der Forderungskatalog weitgehend. Ein Angebot einer Arbeitsplatzalternative etwa, die mit einer täglichen Gesamtfahrzeit von zweieinhalb Stunden verbunden wäre, findet Verdi nicht zumutbar, obwohl Millionen von Pendlern solche Strecken ganz selbstverständlich auf sich nehmen. Inwieweit dies in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit gerechtfertigt ist, wird man wohl fragen dürfen.

Umstritten ist vor allem der gänzliche tarifliche Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bei allem Verständnis für den Wunsch der Dienstleistungsgewerkschaft, die eigenen Mitglieder vor dem Arbeitsplatzverlust schützen zu wollen: In der derzeitigen Situation und vor dem Hintergrund unvermeidbarer Konsolidierungs- und Schrumpfungsprozesse schießt diese Forderung wohl doch übers Ziel hinaus, wie die Arbeitgeber zu Recht kritisieren. Sie würde wohl auch unerwünschte Ergebnisse zeitigen und Spuren in der Ertragslage der Banken und bei den Kundenkonditionen hinterlassen. Zudem: Kreditinstitute, die aufgrund eines Kündigungsverbots auf einem Personalüberhang sitzen, werden zwangsläufig weniger Nachwuchs ausbilden beziehungsweise einstellen. Die "Besitzstandswahrung" ginge dann also einseitig zulasten der jungen Generation. Red.

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