Blickpunkte

BGH-Urteil zum Kreditverkauf - Pyrrhus-Sieg für die Sparkassen

Auch Sparkassen dürfen - ebenso wie private oder genossenschaftlich organisierte Banken Darlehensforderungen abtreten. So hat es der elfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 27. Oktober 2009 entschieden (Aktenzeichen XI ZR 225/08). In der Sache entspricht dieses Urteil dem normalen Rechtsempfinden und ist insofern nicht überraschend.

Gleichwohl drängt sich der Eindruck auf, dass die Bundesrichter den Sparkassen mit diesem Urteil einen Bärendienst erwiesen haben. Für die beklagte Sparkasse ist der so zum Abschluss gekommene Rechtsstreit zwar ein Erfolg. Mit dem Urteil beziehungsweise dem darauf folgenden Medienecho wird aber eine Thematik wieder ins Licht der Öffentlichkeit gebracht, die der Kreditwirtschaft insgesamt viele Negativschlagzeilen eingebracht hat. Dass nun die Sparkassenorganisation erneut mit dem leidigen Thema Kreditverkauf in Verbindung gebracht wird, können viele im Verbund wohl nur mit Bedauern zur Kenntnis nehmen.

Der DSGV hat prompt reagiert. Auch wenn sie es mit höchstrichterlicher Genehmigung tun dürfen, so heißt es in einer umgehend veröffentlichten Pressemitteilung, werden die Sparkassen auch in Zukunft keine Kredite ihrer Kunden verkaufen. Dies sei nicht mit ihrer Geschäftsphilosophie zu vereinbaren. Der Schaden dürfte indessen angerichtet sein. In die Schlagzeilen schaffen es solche Richtigstellungen schließlich kaum. Der aktuelle Fall bildete hier keine Ausnahme Red.

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