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Aktionsplan Verbraucherschutz - Teuer wird , s allemal

Die Prokon-Insolvenz scheint das Tröpfchen gewesen zu sein, das das Fass zum Überlaufen brachte: Nicht zuletzt mit Bezug darauf hat das Bundesfinanzministerium Ernst gemacht und ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern vorgelegt. Der gute Wille ist dabei erkennbar. Doch erweckt gerade die Erwähnung des Beispiels Prokon in Bezug auf diesen "Aktionsplan" auch ein wenig den Eindruck eines gewissen Aktionismus unter dem Eindruck der öffentlichen Aufregung. Und Aktionismus als Leitschnur neuer Regulierung wäre sicher fatal. Dennoch ist vieles nachvollziehbar.

Zum Ersten soll der Katalog der nach dem Vermögensanlagegesetz geregelten Anlageformen erweitert werden und auch Angebote wie Nachrangdarlehen erfassen. Erstmals rückt dabei das "Social Banking" in den Fokus des Gesetzgebers: Auch für Crowd-Finanzierungen sollen Lösungen gefunden werden, die den Anliegen der solchermaßen finanzierten jungen Unternehmen unter Berücksichtigung der Belange des Anlegerschutzes gerecht werden. Ziel aller Maßnahmen soll es sein, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung des Anlegers zu wahren.

Der Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen soll künftig auch die Fälligkeit begebener Vermögensanlagen angeben, damit Anleger einschätzen können, in welchem Umfang eine Anlage dazu genutzt wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen. Damit soll der Vorspiegelung einer nicht vorhandenen wirtschaftlichen Produktivität und "Schneeballsystemen" entgegengewirkt werden. Zudem müssen Konzernabschlüsse und eine Kapitalflussrechnung in den Prospekt einbezogen und personelle Verflechtungen im Umfeld des Anbieters transparent gemacht werden.

Wie bei Prospekten zu Wertpapieren soll künftig auch bei jenen für Vermögensanlagen eine maximale Gültigkeit von zwölf Monaten gelten. Geschäftsvorfälle, die für das laufende Geschäftsjahr erhebliche Auswirkungen des Anbieters zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Anlegern haben - insbesondere eine drohende Insolvenz - sollen künftig zwingend in einem Nachtrag aufzunehmen sein. Und auch nach Beendigung des aktiven Vertriebs sollen Anbieter von Vermögensanlagen während der Restlaufzeit dazu verpflichtet werden, in Ad-hoc-Mitteilungen alle Tatsachen zu veröffentlichen, die seine Fähigkeit zur Zins- oder Rückzahlung beeinträchtigen können.

Unter dem Strich heißt das: Für den kundigen Anleger gibt es mehr Informationen zur Einschätzung des Risikos. Die Informationsflut wird aber beträchtlich zunehmen, sodass es für Anleger auch schwieriger werden dürfte, sich einen Überblick zu verschaffen, wenngleich ein Vermögensanlagen-Informationsblatt in Analogie zum "Beipackzettel" anderer Finanzprodukte das Wesentliche in Kürze zusammenfassen und auch einen verschärften Hinweis auf das Risiko enthalten soll.

Deshalb sollen auch für den Vertrieb neue Vorgaben eingeführt werden, um vor allem aggressive Formen der Vermarktung einzuschränken. Werbung für Vermögensanlagen soll künftig auf solche Medien beschränkt werden, bei deren Leserschaft ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden kann. Massenhafte Werbung für Genussrechte in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie sie die Prokon AG betrieben hatte, wäre demnach vermutlich künftig unzulässig.

Ausgebaut werden soll auch die Verantwortung der BaFin in Sachen Verbraucherschutz, der als Aufsichtsziel gesetzlich verankert werden soll. Angedacht sind zum Beispiel Vertriebsverbote oder -beschränkungen für bestimmte Produkte oder Produktgruppen, bei denen es beispielsweise aufgrund ihrer Komplexität Bedenken im Hinblick auf den Anlegerschutz gibt. Spätestens hier wird es dann spannend, inwieweit die Eingriffe der Aufsichtsbehörde vielleicht doch zu einer Bevormundung des eingangs gepriesenen mündigen Anlegers führen.

Diskussionsbedarf enthält der Aktionsplan allemal. Und ein konkreter Gesetzesvorschlag ist er noch lange nicht. Dazu müsste auch noch die Frage der Finanzierung geklärt werden: Denn wenn die BaFin zusätzliche Auf gaben erhält, sind dazu vermutlich auch zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich. Gleiches dürfte auch für die an gekündigte "Marktwächterfunktion" der Verbraucherorganisationen gelten. Teuer wird es also wohl allemal. Red.

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