Studie: Diskriminierungsverbote im Internet schränken Markt und Wettbewerb ein

„Das Ausufern staatlicher Bevormundung zu verhindern und mit stimmigen ordnungspolitischen Reformkonzepten einen Beitrag zur Weiterentwicklung der freiheitlichen Ordnung in Deutschland und Europa zu leisten“, so formuliert der vor 35 Jahren gegründete Kronberger Kreis von namhaften Wirtschafts- und Juraprofessoren seine Ziele. Zurzeit gehören diesem Zusammenschluss wirtschaftsliberaler deutscher Hochschulprofessoren Lars P. Feld, Clemens Fuest, Justus Haucap, Heike Schweitzer, Volker Wieland, und Berthold U. Wigger an. Als wissenschaftlicher Beirat der Berliner Stiftung Marktwirtschaft will der Kronberger Kreis seinem Selbstverständnis nach in zahlreichen Studien und mit Argumenten zur Wirtschaftspolitik Antworten auf wichtige Herausforderungen der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik finden. Eine eben erschienene Studie trägt den Titel: „Neue Diskriminierungsverbote für die digitale Welt?“

In der Studie warnen die Wissenschaftler vor Diskriminierungsverboten in der digitalen Welt. Eine von der Politik vorgeschriebene und durch Regulierungsbehörden durchgesetzte Gleichbehandlung von Nachfragern, etwa durch Internetzugangsanbieter bei Qualität, Geschwindigkeit oder Preisen, stelle einen massiven Eingriff in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit dar. Als Folge fürchten sie ein Ausbleiben notwendiger Anpassungen auf dem Markt und eine Schwächung des Wettbewerbs. Die Chancen der Digitalisierung könnten auf diese Weise ungenutzt bleiben.

Zwar sei im Internet keineswegs ein rechtsfreier Raum anzustreben doch sei erst bei Vorliegen eines erheblichen Marktversagens und einer konkreten Gefahrenlage ein Eingriff in das Marktgeschehen wettbewerbsrechtlich zu rechtfertigen. Andernfalls würde über das Angebot neuer digitaler Dienste nicht mehr der Markt und damit auch die Nachfrager, entscheiden, sondern Regulierungsbehörden. Zwei Kernaussagen der Autoren „Diffuse Gefühle und pauschale Urteile dominieren den Wunsch nach einer allgemeinen Gleichbehandlung in einer unscharfen Gerechtigkeitsdebatte“ und „Was als Diskriminierung verstanden wird, ist zuweilen nur eine in der analogen Welt übliche Form der unternehmerischen Differenzierung. Sie belebt den Wettbewerb und sorgt für ein größeres Angebot zu günstigeren Preisen – häufig ganz im Sinne der Verbraucher, die von der Politik gern als Vorwand zur Regulierung herangezogen werden.“

Konkret behandelt die Studie die innovationshemmenden und kostenträchtigen Folgen von Diskriminierungsverboten anhand der aktuellen Beispiele Netzneutralität, Plattformneutralität, Geoblocking und personalisierte Preise. Eine Botschaft der Wissenschaftler: Die Übertragung eines politischen Gleichheitsideals in die Wirtschaftswelt misslingt in der Regel. Die Möglichkeiten der Differenzierung, welche die Digitalisierung neu eröffnet, sind nicht nur Bedrohung. Häufig sind sie Teil der Attraktivität digitaler Dienste und schaffen Raum für Innovation und Wettbewerb.

Die Studie finden Sie hier.

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