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Zentralbanken - Target2-Securities

Der EZB-Rat kam Anfang März 2007 zu dem Ergebnis, dass eine Einführung der neuen Wertpapierabwicklungs-Dienstleistung Target2-Securities möglich ist, und beschloss deshalb, die nächste Phase des Projekts - die Bestimmung der Nutzeranforderungen auf Grundlage der Beiträge von Marktteilnehmern - einzuleiten. Bei der Festlegung des Projektumfangs sollen die Ergebnisse eines öffentlichen Konsultationsverfahrens berücksichtigt werden. Anschließend will der EZB-Rat über die nächste Entwicklungsphase entscheiden. Diese Entscheidung ist bis Anfang 2008 zu erwarten.

Der EZB-Rat hatte am 7. Juli 2006 bekannt gegeben, er wolle "Möglichkeiten der Bereitstellung von Abwicklungsdienstleistungen für Wertpapiertransaktionen prüfen". Zu diesem Zweck wurde der Ausschuss für Zahlungs- und Abrechnungssysteme (PSSC) ersucht, bis Ende Februar 2007 ein Konzept und eine detaillierte Machbarkeitsstudie für das Projekt zu erarbeiten. Das Konzept beschreibt Target2-Securities (T2S) als einen an die Zentralverwahrer gerichteten Vorschlag zur Nutzung eines gemeinsamen technischen Services für die Durchführung von Abwicklungsinstruktionen. Mit T2S würden nach dem Verfahren Lieferung gegen Zahlung (delivery versus payment - DvP) Wertpapiergeschäfte in Zentralbankgeld abgewickelt werden. Die Zentralverwahrer würden ihre Beziehungen zu Intermediären, Anlegern und Emittenten sowie ihre Asset-Servicing-Aufgaben (zum Beispiel Kapitaldienste) beibehalten.

Der EZB-Rat kam auf Grundlage der Analyse des Konzepts und der Machbarkeitsstudie sowie der Beiträge der Marktteilnehmer (vor allem der Zentralverwahrer und deren Nutzer) und öffentlicher Stellen (vor allem des EU-Rats der Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin), des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission) zu dem Ergebnis, dass das Projekt machbar ist, und hat deshalb beschlossen, die nächste Projektphase einzuleiten. Das Ziel dieser Phase besteht darin, gemeinsam mit den Zentralverwahrern und Marktteilnehmern Nutzeranforderungen zu erstellen, die aus der Sicht des Eurosystems innerhalb eines vernünftigen Kosten- und Zeitrahmens umsetzbar sind.

Folgende zwei Schritte stehen in der nächsten Phase (bis Ende April 2007) an: 1. Festlegung der Führungs- und Verwaltungsstruktur für das Projekt unter ausgewogener Berücksichtigung der Ansichten von Zentralverwahrern und deren Nutzern sowie der Notwendigkeit einer angemessenen Kontrolle des Projekts durch das Eurosystem. 2. Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens, um Stellungnahmen zu den Nutzeranforderungen zu erhalten.

Der EZB-Rat beabsichtigt, Ende 2007 ein weiteres öffentliches Konsultationsverfahren abzuhalten, in dem Kommentare zu den umfassend formulierten Nutzeranforderungen erbeten werden. Erst nachdem dieses Verfahren stattgefunden hat (das heißt Anfang 2008), will der EZB-Rat über die Entwicklungsphase entscheiden. Bei der Entscheidung für beziehungsweise gegen eine Teilnahme an T2S wird von den Zentralverwahrern erwartet, die Interessen ihrer Nutzer zu berücksichtigen.

Des Weiteren hat der EZB-Rat beschlossen, dass zur bestmöglichen Nutzung von Synergien T2S innerhalb des Eurosystems entwickelt und auf der Target2-Plattform betrieben wird. Vier nationale Zentralbanken des Eurosystems (Deutsche Bundesbank, Banco de España, Banque de France und Banca d'Italia) sind bereit, T2S zu entwickeln und zu betreiben. Dabei soll auf wertvolle Erfahrungen und Expertise des Markts zurückgegriffen werden.

Das Eurosystem will öffentliche Stellen, Beteiligte und die breite Öffentlichkeit weiterhin regelmäßig und in transparenter Weise über die Fortschritte des Projekts informieren. Konzept und Machbarkeitsstudie sollen auf der Website der EZB (http://www. ecb. int/paym/market/secmar/integr/html/index.en.html) unter einer gesonderten T2S-Rubrik veröffentlicht werden.

Auf Anfrage der Eurosystem-Geschäftspartner beschloss der EZB-Rat außerdem, die derzeitigen Abwicklungsverfahren für das Sicherheitenmanagement des Eurosystems, insbesondere das Korrespondenz-zentralbank-Modell (CCBM), zu überprüfen. Gleichzeitig soll eine Gemeinschaftsplattform entwickelt werden, die es dem Eurosystem ermöglicht, Sicherheiten sowohl für Inlandsgeschäfte als auch für grenzüberschreitende Transaktionen zu verwalten. Grundlage dafür sind bereits bestehende Systeme wie zum Beispiel das System der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique und der De Nederlandsche Bank. In den kommenden Wochen sollen die Marktteilnehmer auch dazu aufgefordert werden, Beiträge zur Bestimmung der Nutzeranforderungen für dieses neue Verfahren zu leisten.

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