Vermerkt

Zentralbanken - Target-2-Securities: Konsultationsverfahren

Im Anschluss an seine Ankündigung vom 8. März 2007 hat der EZB-Rat Ende April 2007 beschlossen, ein öffentliches Konsultationsverfahren zu den Grundsätzen und den allgemeinen Vorschlägen zur Festlegung der Art und des Umfangs von Target-2-Securities (T2S) einzuleiten. Die Äußerungen der Marktteilnehmer sollen geprüft und in die vom Eurosystem bis zum Jahresende zu erstellenden T2S-Nutzeranforderungen aufgenommen werden.

Darüber hinaus werden auch Stellungnahmen zu den Grundsätzen für die Entwicklung einer gemeinsamen Plattform zur Verwaltung der Sicherheiten des Eurosystems erbeten, die "Collateral Central Bank Management" (CCBM2) genannt werden wird. Diese Kommentare sollen die Grundlage für die abschließende Bearbeitung der Nutzeranforderungen für die neue Plattform durch das Eurosystem bilden. Nähere Angaben sowie die Abgabefristen für Stellungnahmen finden sich in den Konsultationsdokumenten.

Alle eingegangenen Äußerungen werden im Internet veröffentlicht, sofern der Verfasser der Veröffentlichung nicht ausdrücklich widerspricht. Die Antworten können in Englisch oder der jeweiligen Amtssprache der Gemeinschaft an die Europäische Zentralbank (European Central Bank Secretariat Division Kaiserstraße 29, D-60311 Frankfurt am Main, Fax: +49 69 1344 6170, E-Mail: ecb.secretariat[at]ecb[dot]int) beziehungsweise an die entsprechende nationale Zentralbank des Eurosystems gesandt werden.

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