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Zentralbanken - T2S Rahmenvertrag

Der EZB-Rat hat beschlossen, den an T2S (Target-2-Securities) interessierten Zentralverwahrern bis Ende Oktober 2011 ein endgültiges Angebot über einen Rahmenvertrag vorzulegen. In dem Rahmenvertrag sollen die Rechte und Pflichten der Zentralverwahrer und des Eurosystems bezüglich T2S dargelegt werden. Für die Zentralverwahrer wird damit eine solide rechtliche Grundlage für die Anpassung an T2S geschaffen; gleichzeitig soll der Vertrag eine Absicherung für die vom Eurosystem getätigten Investitionen in T2S darstellen.

Mit diesem Beschluss nähern sich die fast zwei Jahre dauernden Verhandlungen zwischen dem Eurosystem und den Zentralverwahrern ihrem Ende. Die Zentralverwahrer sollen bis Ende 2011 entscheiden, ob sie den Rahmenvertrag unterzeichnen.

Der EZB-Rat erhofft sich von den Beschlussorganen der Zentralverwahrer, die genaue Prüfung der noch ungeklärten Fragen, damit möglichst noch vor Unterbreitung des endgültigen Angebots ein gegenseitiges Verständnis erzielt werden kann.

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