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Zentralbanken - Notenbankfähigkeit griechischer Titel

Der EZB-Rat hat am 3. Mai 2010 beschlossen, die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf marktfähige von der griechischen Regierung begebene oder garantierte Schuldtitel bis auf Weiteres auszusetzen. Die griechische Regierung, so die Begründung, hat ein Konsolidierungs- und Reformprogramm in den Bereichen Wirtschaft und Staatsfinanzen verabschiedet, welches Gegenstand von Verhandlungen mit der Europäischen Kommission (die unter Beteiligung der EZB stattfanden) und mit dem Internationalen Währungsfonds war. Der EZB-Rat hat das Programm einer Beurteilung unterzogen und hält es für angemessen. Diese positive Beurteilung und die große Entschlossenheit der griechischen Regierung, das Programm vollständig umzusetzen, bilden - auch unter dem Gesichtspunkt des Risikomanagements - die Grundlage für die Aussetzung. Letztere gilt für alle umlaufenden und neu begebenen marktfähigen Schuldtitel, die von der griechischen Regierung emittiert oder garantiert wurden beziehungsweise werden.

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