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Zentralbanken - Verfügbarkeit von Sicherheiten

Am 6. September 2012 gab der Rat der Europäischen Zentralbank zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Sicherheiten für Geschäftspartner bekannt, um deren Zugang zu liquiditätszuführenden Geschäften des Eurosystems sicherzustellen. Es wurde beschlossen, die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf marktfähige vom Zentralstaat begebene oder …

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