Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Operationeller Bereich: Am 7. Februar 2008 beschloss der EZB-Rat, die beiden zusätzlichen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs), die am 23. November 2007 beziehungsweise 12. Dezember 2007 zugeteilt wurden, mit Fälligkeit am 21. Februar 2008 beziehungsweise 13. März 2008, fortzuführen. Dieser Beschluss wurde am 7. Februar 2008 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 24. Januar 2008 beschloss der EZB-Rat, eine gemeinsame Erklärung mit der Europäischen Kommission herauszugeben, um den offiziellen Beginn des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, Sepa) sowie die Einführung von Sepa-Zahlungsinstrumenten durch die Banken in der EU zu würdigen.

Am 21. Februar 2008 nahm der EZB-Rat einen Entwurf zu den Nutzeranforderungen für CCBM2 zur Kenntnis; die Anforderungen wurden im Einklang mit den CCBM2-Leitsätzen erstellt und spiegeln die Kommentare wider, die von Marktteilnehmern im Rahmen des ersten (im Juli 2007 abgeschlossenen) Konsultationsverfahrens abgegeben wurden. Der EZB-Rat beschloss, ein öffentliches Konsultationsverfahren zu den damit verbundenen Dokumenten einzuleiten, das am 5. Mai 2008 enden wird. Die gemeinsame Erklärung beziehungsweise die Pressemitteilung zu diesen Beschlüssen sind veröffentlicht und auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften:

Am 14. Januar 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des schwedischen Parlaments eine Stellungnahme zur Änderung der Satzung der Sveriges Riksbank in Bezug auf die Amtszeit ihrer Direktoriumsmitglieder (CON/2008/4). Am 17. Januar 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des polnischen Finanzministers eine Stellungnahme zu Änderungen in Bezug auf die Governance, die Aufsicht und die Finanzierungsart des Einlagensicherungssystems, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung der Narodowy Bank Polski (CON/2008/5).

Am 1. Februar 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des portugiesischen Parlaments eine Stellungnahme zu den Grundsätzen, den Vorschriften und der Struktur des nationalen Statistiksystems sowie zur Rolle der Banco de Portugal (CON/2008/6). Am 11. Februar 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen der Banca Nationala a României eine Stellungnahme zu Änderungen der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Schecks, Wechsel und Solawechsel (CON/2008/7).

Am 14. Februar 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des französischen Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Arbeit eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Änderung des Status von St. Martin und St. Barthélemy nach französischem Recht auf deren Währungssysteme (CON/2008/8). Am 21. Februar 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des deutschen Finanzministeriums eine Stellungnahme zu den Beschäftigungsverhältnissen der Deutschen Bundesbank mit ihren Mitarbeitern (CON/2008/9). Am 21. Februar 2008 verabschiedete der EZB-Rat auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums eine Stellungnahme zur Vergütung bei der Banca d'Italia und zur Strukturreform des von ihr gehaltenen Regierungskontos (CON/2008/ 10). All diese Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar.

Statistik und Zahlungssysteme: Am 7. Februar 2008 beschloss der EZB-Rat, im Interesse des Sepa-Projekts alle Länder des Euroraums, die zur Erstellung der Zahlungsbilanzstatistik weiterhin Zahlungsverkehrsdaten benötigen, zu ermutigen, a) die Freigrenze für Meldungen im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistik im Jahr 2008 auf 50 000 Euro anzuheben, und b) spätestens 2009 ein optionales Feld einzuführen und ein vollständig harmonisiertes Kennungssystem für Sepa-Mitteilungen zur Klassifizierung der Zahlungsart für diesen Zweck einzusetzen.

Der EZB-Rat schlug ebenfalls vor, die Europäische Kommission möge bei der Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro klarstellen, dass die oben genannte Meldegrenze nicht gilt, wenn die statistischen Anforderungen a) keine Auswirkungen auf die vollautomatisierte Abwicklung von Sepa-Zahlungen innerhalb des Bankensystems haben, b) vollautomatisch von den Banken erstellt werden können und c) für die Kunden nicht zu höheren Kosten der grenzüberschreitenden Zahlungen im Vergleich zu Inlandszahlungen führen.

Um schließlich den Meldeaufwand weiter zu verringern und die Qualität der Statistiken zu erhöhen, sprach sich der EZB-Rat dafür aus, alle rechtlichen Hindernisse, die dem Informationsaustausch unter den Statistikämtern in der EU im Wege stehen, zu beseitigen und gleichzeitig die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit aufrechtzuerhalten.

Statistik: Am 8. Februar 2008 beschloss der EZB-Rat, die Zugänglichkeit der Statistiken des Eurogebiets durch Hinzufügen dreier weiterer Statistiken zu den gemeinsamen Veröffentlichungen zu verbessern; im Rahmen dieser gemeinsamen Veröffentlichungen werden die Daten für den Euroraum und die nationalen Beiträge zeitgleich und einheitlich auf der Website der EZB sowie auf den Websites der nationalen Zentralbanken, die dies wünschen, veröffentlicht. Die zusätzlichen Statistiken betreffen erstens den Bereich Zahlungsverkehr sowie Wertpapierhandel, -verrechnung und -abwicklung, zweitens finanzielle Kapitalgesellschaften und drittens allgemeine Wirtschaftsdaten, etwa zum BIP oder HVPI.

Corporate Governance: Am 28. Januar 2008 verabschiedete der EZB-Rat eine Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Suomen Pankki (EZB/2008/1). Die Empfehlung wurde am 1. Februar 2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auch auf der Website der EZB abrufbar.

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