Gespräch des Tages

Sparkassenorganisation - Verbund-Clearing: Sacharbeit in NRW

Weshalb gibt es in Nordrhein-Westfalen überhaupt noch zwei Sparkassenverbände? Allen Anzeichen nach rückt die dortige Sparkassenseite bei der Restgestaltung der Novelle des Sparkassengesetzes und bei der Suche nach einer neuen Sinngebung für die WestLB viel näher zusammen, als man das in der Vergangenheit gewohnt war. Längst hat die drohende Sparkassengesetzgebung aus Düsseldorf den RSGV und den WLSGV in ihrer ablehnenden Haltung zur vorgesehenen Bildung von Trägerkapital zusammenfinden lassen. Während der Prüfung der Optionen für die WestLB haben beide Verbandsversammlungen dann Ende August einem Zusammenschluss ihrer WestLB mit der Stuttgarter LBBW einen klaren Vorrang vor einer drohenden "angeordneten vertikalen Verknüpfung" eingeräumt. Und knapp drei Wochen später beschließen sie die umgehende Gründung der S-Verbund-Clearing NRW GmbH, mit der die beiden S-Verbände zusammen mit der WestLB einen "vorbildlichen und hoch effizienten Verbund" schließen wollen - und zwar auf "freiwilliger Basis".

Was beim Verbund-Clearing auf der Agenda steht und mit den harmlos klingenden Schlagworten Clearingstelle für die Verbundgeschäfte, Geschäftsstelle für den Verbundbeirat, Definition einheitlicher Risikostandards, Risikomonitoring zur Schaffung einer Gesamttransparenz NRW und nicht zuletzt Verbundrechnungslegung skizziert wird, erinnert in weiten Teilen an das hessisch/thüringische Verbundmodell, dessen Verbindlichkeit den auf Unabhängigkeit bedachten Sparkassen in Nordrhein-Westfalen bisher überhaupt nicht genehm war. Man darf deshalb gespannt sein, wie im Zuge einer Umsetzung mit den Aspekten der Verbindlichkeit einer Leistungsabnahme vom Zentralinstitut und dem Risikoverbund umgegangen wird. Den Ratingagenturen hingegen würde das Modell bestimmt gefallen. Es gibt für die Sparkassen im Rheinland offensichtlich immer noch wesentlich schlimmere Dinge als die schwer zu ertragende Interessengleichheit mit den Kollegen in Westfalen-Lippe - und umgekehrt. Beide wollen offenbar jeden verordneten Anflug einer vertikalen Integration unbedingt vermeiden.

Dass die Landesanteile der WestLB an einen privaten Investor gehen könnten, ist zwar ebenfalls nicht im Sinne der beiden Verbände. Doch für die Lösung dieser Problemstellung gibt es selbst im schlimmsten aller Fälle wenigstens noch einen Zeitpuffer. Denn den Sparkassenverbänden ist bekanntlich zunächst gemeinsam und dann einzeln ein Vorkaufsrecht zum Erwerb der Landesanteile eingeräumt. Erst wenn das Land sich mit einem privaten Käufer auf einen Preis geeinigt hat, wäre die Sparkassenseite wieder zur Entscheidung aufgerufen. Ob dann wieder gemeinschaftlich?

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