Gespräch des Tages

SGVHT - Vorgegeben wie das Wetter

Nach den überaus kämpferischen Verbaleinlagen zwischen dem Sparkassenverband Hessen-Thüringen und der Wiesbadener Landesregierung um die Reform des hessischen Sparkassengesetzes zur Jahreswende 2005/2006 hatte sich der Präsident des SGVHT in dieser Frage schon vor einem Jahr erstaunlich zurückgehalten (Kreditwesen 7-2006). Und vor der noch im ersten Halbjahr 2007 erwarteten Verabschiedung des Gesetzes im hessischen Landtag macht er schon seit geraumer Zeit den Eindruck, als habe er sich längst in das Unvermeidbare gefügt. Die Möglichkeiten des Sparkassenverbandes zur Abwendung der Regelungen zur Bildung und Übertragung von Stammkapital scheinen ähnlich begrenzt wie der Einfluss auf das Wetter. Entsprechend resignierend hat Präsident

Gregor Böhmer zwar noch einmal auf die anhaltenden Meinungsverschiedenheiten und die Unvereinbarkeit der Positionen zwischen der Sparkassenseite und der Landespolitik hingewiesen, wie sie zuletzt Mitte Januar dieses Jahres in einer Anhörung zu Tage traten. Das Ganze erinnert aber stark an das Klischee der verzweifelten Aktennotiz, die der frustrierte Beamte vor einer als hochgradig falsch empfundenen Entscheidung seiner Oberen zu Protokoll gibt, um sich für den Fall der erwarteten Fehlentwicklung gegen jegliche Vorwürfe der Untätigkeit abzusichern.

Beim SGVHT ist die gefühlte Machtlosigkeit offensichtlich auch auf die ebenfalls anstehende Beschlussfassung zum Umwandlungsgesetz der Frankfurter Sparkasse übergesprungen. An dieser Stelle ist der S-Verband mit der grundsätzlichen Zielsetzung einer Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts zwar voll einverstanden. Auf sein totales Unverständnis stößt aber die Verfahrensweise bei der Umsetzung. Nicht von der Landespolitik sollte nach Ansicht des SGVHT die Rechtsformänderung ausgehen und - wie es momentan aussieht - mit "parlamentarischer Mehrheit durchgezogen" werden, sondern sie sollte eigentlich in einvernehmlicher Abstimmung mit den zuständigen Gremien erfolgen. In der Tat hat die hessische Landespolitik die Bildung und Übertragung von Stammkapital im Zuge der anstehenden Novelle des Sparkassengesetzes stets als Option und Angebot an die Eigentümer verkauft. Wenn sich deren Gremien im konkreten Falle des Rechtsformwechsels der Fraspa durch die dort im Gesetzesentwurf vorgesehene Umwandlung des Grundkapitals in Stammkapital vor vollendete Tatsachen gestellt fühlen, ist schon bei der ersten Nagelprobe nicht mehr viel von dem zuvor propagierten Geist der Sparkassengesetzgebung übrig geblieben. Das empfinden übrigens auch die Kommunen so (siehe Beitrag Jakoubeck in Kreditwesen 4-2007). Sparkassenpolitik in Hessen-Thüringen ist im Gegensatz zu anderen S-Verbänden derzeit in wichtigen Fragen kein einvernehmliches Miteinander.

Schon eher mit anderen Regionen vergleichbar ist die Ertragsentwicklung der Sparkassen in Hessen und Thüringen. Wie anderenorts konnte der um 54,8 Millionen Euro rückläufige Zinsüberschuss auch hier nicht durch den um 22,0 Millionen Euro angestiegenen Provisionsüberschuss kompensiert werden und führt bei im Vorjahresvergleich nahezu unveränderten Verwaltungsaufwendungen zu einem um 2,5 Prozent niedrigeren Betriebsergebnis vor Vorsorge (1,073 Milliarden Euro). Dass der Rückstand gegenüber dem Vorjahr beim Betriebsergebnis nach Bewertung (731 nach 774,3 Millionen Euro) auf 5,6 Prozent anwuchs, resultiert maßgeblich aus der Position für Wertpapiere. Nach Zuschreibungen von 19,5 Millionen Euro im Vorjahr fielen im Berichtsjahr der Zinsentwicklung wegen Abschreibungen in Höhe von 186,8 Millionen Euro an. Entlastend wirkte freilich eine um 134 Millionen Euro oder 47,2 Prozent auf 150 Millionen Euro gesunkene Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Gemessen an der Bilanzsumme sind das 0,14 Prozent.

Bemerkenswert ist bei den hessisch-thüringischen Sparkassen noch die erhebliche Spreizung der üblichen Kennzahlen zwischen dem besten und dem schlechtesten Institut. So bewegte sich die Bandbreite für die Cost Income Ratio in den Mitgliedssparkassen zwischen 44,9 und 82,6 Prozent. Während die thüringischen Sparkassen diese Quote um 0,8 Prozentpunkte auf 62,8 Prozent senken konnten, mussten die hessischen Sparkassen einen Anstieg um einen Prozentpunkt auf 63,6 Prozent hinnehmen. Und insgesamt hat sich die Cost Income Ratio damit auf 63,4 Prozent erhöht. Bei der Eigenkapitalrendite mussten die Sparkassen in Thüringen einen Rückgang von 18,2 auf 16,7 Prozent hinnehmen, während die hessischen Institute diese Quote um 0,2 Prozentpunkte auf 13,5 Prozent verbessern konnten. Insgesamt wird für den SGVHT bei der Eigenkapitalrendite eine Spreizung zwischen 25,7 Prozent und 5,2 Prozent gemeldet und eine Quote von 14,0 Prozent über alle Mitgliedssparkassen hinweg. Den bayerischen Sparkassen waren solche Größenordnungen übrigens so suspekt, dass sie zwei Tage später bei der eigenen Berichterstattung lieber keine Eigenkapitalquoten nannten und sich vor Bekanntgabe auf einheitliche Berechnungsmethoden einigen wollten (siehe Sparkassenverband Bayern).

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