Streit um Rauchmelder eskaliert

Mieter müssen es zulassen, dass in ihrer Wohnung Rauchmelder eingebaut und diese regelmäßig gewartet werden. Missglückte Wartungstermine rechtfertigen jedoch nicht ohne Weiteres eine Kündigung des Mietverhältnisses. Dies ist nur möglich, wenn ein Mieter ihm bekannte Wartungstermine versäumt hat und vom Vermieter deshalb abgemahnt wurde. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Freiburg (Aktenzeichen 3 S 266/18) hervor. Ein mit der …

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