Harmonisierung: mangelnde Pünktlichkeit

Bereits am 8. Juli 2021 ist die Deadline für die Umsetzung der Covered-Bond-Harmonisierungsrichtlinie verstrichen. Wie die EU-Kommission Anfang Oktober mitteilte, liegt der Umsetzungsstand aber nur bei mageren 18 Prozent. Demnach haben mit Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn und Lettland bisher lediglich fünf Mitgliedsstaaten die vollumfängliche Überführung der Richtlinie in nationales Recht gemeldet. Von den 22 übrigen relevanten Ländern haben mit Irland, Slowenien und Tschechien drei immerhin eine partielle Überführung ("partial transposition") kommuniziert, von den restlichen 19 Länder erging bislang überhaupt keine Meldung an die Kommission. Auf die 22 "Bummelländer" kommt laut Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren zu. Nach Einschätzung der Covered-Bond-Experten der Nord-LB ist damit jedoch keineswegs bereits ein direkter Zusammenhang in Bezug auf regulatorische Behandlung beziehungsweise Pricing der Covered Bonds aus den betroffenen Jurisdiktionen zu unterstellen. Als wesentlicher Grund dafür sei der Sachverhalt anzusehen, dass die Anwendung der angepassten nationalen Gesetzesvorgaben erst bis spätestens 8. Juli 2022 zu erfolgen habe. Je näher dieses Datum rücke, desto größer wären allerdings die durch eine Verspätung der Überführung der Gesetzestexte in nationales Recht entstehenden Herausforderungen, unter anderem für Emittenten.

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