Bausparkassen: BaFin verbietet Soft-Bullet-Anlage

Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin

Die BaFin hat vor wenigen Wochen entschieden, dass Bausparkassen nicht in Covered Bonds investieren dürfen, die mit einer Soft-Bullet-Struktur ausgestattet sind. Diesen Schritt begründet die Aufsicht mit dem "signifikanten Liquiditätsrisiko", das durch die potenzielle Laufzeitverlängerung bei dieser Struktur entstehen könnte. Nach Analyse der Nord-LB wird das Investitionsuniversum der Bausparkassen durch die Entscheidung "massiv eingeschränkt", da Stand Juli 2017 lediglich 52 Prozent aller Benchmark-Emissionen über eine Hard-Bullet-Struktur verfügten. Investitionen in Covered Bonds etwa aus Belgien, Italien, Irland oder den Niederlanden seien dadurch sogar überhaupt nicht mehr möglich.

Generell ist die Entscheidung der BaFin für die Nord-LB nur schwer nachzuvollziehen. Die Commerzbank sieht das Thema etwas entspannter. Ihr zufolge dürften die Auswirkungen der BaFin-Entscheidung "sehr begrenzt bleiben", da die Bedeutung von Bausparkassen am Covered-Bond-Primärmarkt gering sei. Nach Kenntnis der Commerzbank haben sie weder im Jahr 2017 noch 2016 in den Orderbüchern neuer Benchmarks eine nennenswerte Rolle gespielt. Bei Privatplatzierungen möge dies anders aussehen, aber dort konzentriere sich ihre Nachfrage üblicherweise auf deutsche Pfandbriefe, die bekanntlich bislang alle als Hard Bullets aufgelegt wurden.

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