Die außerordentliche Hauptversammlung der TLG Immobilien AG hat dem zwischen der TLG Immobilien AG und der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (WCM AG) am 6. Oktober 2017 geschlossenen Beherrschungsvertrag mit einer großen Mehrheit von 99,99 % zugestimmt. Die Hauptversammlung der WCM AG hatte dem Beherrschungsvertrag bereits am 17. November 2017 zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag wird wirksam, sobald die Eintragung des Beherrschungsvertrags in das Handelsregister der WCM AG erfolgt ist.
Die Hauptversammlung hat zudem mit einer Mehrheit von jeweils ebenfalls 99,99 % ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 20,4 Mill. Euro und eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von bis zu 750 Mill. Euro und einem zur Erfüllung von aus der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen resultierenden Wandlungsrechten- oder pflichten dienenden bedingten Kapital in Höhe von 20,4 Mill. Euro beschlossen.