Seehofer: „Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit“

Bundesinnenminister Horst Seehofer
Quelle: Henning Schacht

Bundesbauminister Horst Seehofer hat gemeinsam mit Vertretern von Ländern, Kommunen, Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft im ersten Spitzengespräch des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen in der neuen Legislaturperiode über die großen Herausforderungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt beraten. „Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir müssen hier unverzüglich handeln, damit in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen neu gebaut werden. Das setzt die schnelle Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Investoren, Mieter und selbstnutzende Eigentümer voraus. Mit dem Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist bereits ein erster sehr wichtiger Schritt gemacht,“ sagte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

Im Spitzengespräch warb Seehofer für ein effektives Zusammenwirken von Bund und Ländern über die Ressortgrenzen hinweg: „Auf Bundesebene stehen wir bereits im engen Dialog mit dem Bundesfinanz- und dem Bundesjustizministerium insbesondere zu steuer- und mietrechtlichen Themen der Koalitionsvereinbarung. Gerade bei der Weiterentwicklung des steuerrechtlichen Rahmens sind wir aber auch auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen.“

Nur gemeinsam könne eine nachhaltige Entspannung auf den großstädtischen Wohnungsmärkten erreicht werden. Neben den erforderlichen steuerlichen Anreizen gelte dies insbesondere mit Blick auf die Themen Baulandaktivierung, Planungsbeschleunigung und Baukostensenkung. Seehofer sieht hier auch die Verbände der Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft mit ihren Unternehmen in der Pflicht, durch konstruktive eigene Aktivitäten zum Erfolg der Wohnungspolitik von Bund und Ländern beizutragen. „Ich erwarte hier klare Angebote bereits im Vorfeld des Wohngipfels.“

Hinsichtlich der sozialen Wohnraumförderung betonte Seehofer, dass im Bundeskabinett der Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus vor Kurzem beschlossen worden sei. „Unter dem Gesichtspunkt des bezahlbaren Wohnens ist es erfreulich, dass wieder Bundesfinanzhilfen an die Länder für den sozialen Wohnungsbau (Art. 104d Grundgesetz) ermöglicht werden. Der Bund erhält die Möglichkeit, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Damit wird der Bund beim sozialen Wohnungsbau wieder mit ins Boot geholt, ohne die Autonomie der Länder in diesem Bereich zu beschneiden.“

Der Koalitionsvertrag sieht vor, den sozialen Wohnungsbau mindestens auf heutigem Niveau und langfristig zu verstetigen. Die Zweckbindung der Finanzhilfen ist dabei wichtig, um sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich dem sozialen Wohnungsbau zugutekommen. Wegen dieser Zweckbestimmung, der Mittelverteilung und weiterer regelungsbedürftiger Fragen wird der Bund mit den Ländern Verwaltungsvereinbarungen abschließen.

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