GdW begrüßt Ablehnung des EU-weiten Sanierungszwangs

In der Abstimmung vom 17. Januar 2018 über einen Änderungsantrag zur Energieeffizienzrichtlinie im Europäischen Parlament hat nach Ansicht des GdW der Realismus die Oberhand behalten. Der Antrag, eine verpflichtende Sanierungsrate in Höhe von drei Prozent pro Jahr auf Gebäude von Ländern, Kommunen und Sozialwohnungen auszuweiten, wurde abgelehnt. Die Entscheidung fiel äußerst knapp aus. Für die hauchdünne Mehrheit von 349 Gegen-Stimmen gegenüber 302 Ja-Stimmen bei 29 Enthaltungen sorgten insbesondere Europaabgeordnete aus Deutschland und Österreich.

„Wir begrüßen dieses Ergebnis ausdrücklich", erklärte dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der GdW hatten im Vorfeld intensiv vor erheblichen negativen Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau und die Mieter kommunaler und öffentlicher Wohnungsunternehmen in Deutschland gewarnt. „Eine unverhältnismäßige Belastung für die sozial orientierten Vermieter und insbesondere einkommensschwächere Mieter in Deutschland wurde vermieden. Das ist ein großer Erfolg für die Wohnungswirtschaft und ihre Mieter", so Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir andere Instrumente. Das Energieeinsparrecht und die Förderung müssen unter Berücksichtigung des Endenergieverbrauchs konsequent auf das CO2-Minderungsziel ausgerichtet werden", erklärte GdW-Chef Gedaschko dazu. Der Quartiersbezug sollte hierfür deutlich gestärkt werden. Darüber hinaus kann eine gezielte steuerliche Förderung einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Entscheidend ist aus Sicht der Wohnungswirtschaft aber, dass die Unternehmen über eine Investitionszulage ein wirkungsvolles Anreizinstrument erhalten, um die energetische Modernisierung sozialverträglich voranzutreiben.

Auch Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden aber gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz muss hier dringend angepasst werden.

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