Mietenstopp-Volksbegehren in Bayern ist unzulässig

Das bayerische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für unzulässig erklärt. Damit folgte das Gericht der Auffassung des bayerischen Innenministeriums, wonach Vertragsrecht, also auch Mietverträge, im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sei und es sich somit um Bundesrecht handele. "Wir sind nicht überrascht über diese Entscheidung, auch wenn wir sie mit Spannung erwartet haben", kommentierte Axel Gedaschko, Pr …

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