Recht und Steuern

Weniger Miete wegen Heizgeräuschen?

Wenn ein Mieter im Gebrauch seiner Wohnung nachhaltig gestört wird, dann darf er nach vorheriger Abmahnung die monatlichen Zahlungen mindern. Doch nicht in jedem Falle erkennen die Gerichte solche vermeintlichen Mietmängel auch an. So war es bei einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 63 S 186/06. Ein Mieter hatte weniger bezahlt, weil seiner Meinung nach die Heizung ein übermäßig lautes Rauschen und Knacken von sich gab. Das betrachtete er als Lärmbelästigung.

Doch dem zuständigen Amtsgericht waren diese Argumente zu schwach. Nur bei besonders intensiven Geräuschen sei an eine Mietminderung zu denken. Der Betroffene müsse das genau darlegen, unter anderem mit einem Lärmprotokoll, sonst könne er keine Ansprüche geltend machen. Das übliche Fließ- und Strömungsgeräusch einer Heizung reiche jedenfalls nicht aus und müsse hingenommen werden.

(LBS-Infodienst Recht und Steuern)

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