Recht und Steuern

Keine Mietminderung wegen Bellens

Dass ein in der Nachbarwohnung ständig bellender Hund einem Mieter die Nerven rauben kann, muss nicht weiter erläutert werden. Doch diese Geräusche müssen schon erhebliche Ausmaße annehmen, ehe man deswegen die Miete mindern darf. So zumindest entschied es ein Amtsrichter in Hamburg unter dem Aktenzeichen 49 C 165/05 in einem konkreten Fall.

Ein gelegentliches Bellen, so hieß es im Urteil, könne man noch nicht als Mangel bezeichnen - ebenso wenig "wie andere, mit der Wohnnutzung …

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