Recht und Steuern

Straßenreinigungsgebühr immer fällig

Wird die Straßenreinigungsgebühr durch die Kommune als Zuschlag zur Grundsteuer erhoben, muss sie selbst dann gezahlt werden, wenn der Eigentümer wegen der Lage seines Grundstücks gar nicht von der Straßenreinigung profitiert. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Münster in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 9 K 1205/06. Seine Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die Gebühr als Teil der Grundsteuer deren Schicksal teile, das heißt Steuern würden grundsätzlich unabhängig von einer Gegenleistung erhoben. Im vorliegenden Fall hatte die Gemeinde früher die Gebühr separat neben der Grundsteuer nur von den Grundstückseigentümern verlangt, deren Straßen auch regelmäßig gereinigt wurden. Um die Einnahmen zu erhöhen, änderte die Gemeinde das Verfahren, indem sie die Grundsteuer im Umfang der Gebühr erhöhte. Nunmehr wurden auch die früher nicht betroffenen Bürger zur Kasse gebeten. Das Gericht hatte gegen dieses Verfahren nichts einzuwenden.

(Wüstenrot)

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