Recht und Steuern

Schimmel und Steuern

Wer feststellt, dass seine Immobilie asbestverseucht und damit
gesundheitsgefährdend ist, kann die Kosten für die Sanierung als
außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Beim Auftreten
von Schimmelpilzen ist das laut Oberfinanzdirektion München,
(Aktenzeichen S 2284 - 1 St 41 M) jedoch nicht möglich.
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Konkret stellte ein Immobilienbesitzer fest, dass die Wände seines
Anwesens vom Schimmelpilz befallen sind. Die Kosten für …

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