Recht und Steuern

Schadstoffgutachten als Werbungskosten

Sieht sich der Eigentümer eines Grundstücks gezwungen, durch ein aufwendiges Schadstoffgutachten die Bodenbeschaffenheit des Geländes überprüfen zu lassen, so können die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden. Zumindest dann, wenn eine künftige Vermietung beziehungsweise Veräußerung des Grundstücks geplant ist und Klarheit über mögliche Gefahren respektive die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden soll. So hat es der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 2/05 …

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