Recht und Steuern

Schadenersatz bei Schlüsselverlust

Verliert ein Mieter einen oder mehrere zur Schließanlage seiner Wohnung und des Hauses gehörenden Schlüssel, muss er Schadenersatz leisten - und zwar in Höhe der Kosten des Austauschs sämtlicher Schlösser und Schlüssel.

Ein Vermögensschaden liegt aber erst dann vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde, so entschied der Bundesgerichtshofs (BGH) am 5. März 2014 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 205/13. In dem vom zu beurteilenden Sachverhalt gab der Mieter am Ende …

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