Recht und Steuern

Nebenkosten bei Erbschaft

Wer eine Immobilie erwirbt und daraus Erlöse erzielt oder erzielen will, der kann die Anschaffungsnebenkosten steuerlich absetzen. Wie aber sieht es bei jemandem aus, der ein Objekt nicht mit Geld oder Kredit bezahlt, sondern geerbt hat? Eine Steuerzahlerin hatte als Mitglied einer Erbengemeinschaft ein bebautes und vermietetes Grundstück geerbt. Das zog Folgekosten nach sich, zum Beispiel für Grundbucheintragungen. Diese Ausgaben machte die Betroffene als Werbungskosten geltend, der Fiskus …

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