Recht und Steuern

Klimaanlage ist Herstellungsaufwand

Die Kosten für den erstmaligen Einbau einer Klimaanlage in ein bereits bestehendes, vermietetes Haus können in der Steuererklärung nicht als Erhaltungsaufwand geltend gemacht werden. Damit entfällt die Möglichkeit, sie sofort in voller Höhe abzuschreiben. Nach Auffassung des Finanzgerichts Nürnberg (Aktenzeichen I 304/2004) fallen solche Aufwendungen stattdessen steuerlich unter den "Herstellungsaufwand". Bei dieser Besteuerung muss die Abschreibung der Kosten auf mehrere Jahre verteilt …

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