Recht und Steuern

Immobilienkauf im Ausland: Österreich

In Zeiten der Finanzkrise gelten Immobilien als sichere Geldanlage. Die Bauzinsen sind auf einem historischen Tief und erleichtern so die Finanzierung. Weil die Preise in großen Ballungszentren wie München oder Frankfurt explodieren, entscheiden sich viele Deutsche für den österreichischen Immobilienmarkt. Beachten muss man jedoch einige Besonderheiten und Beschränkungen der Alpenrepublik.

In Österreich liegt das Immobilienrecht im Zuständigkeitsbereich der Länder. Interessenten sollten deshalb genau prüfen, wo sie ihr Geld investieren, da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen etwa bei der Vermietung von Immobilien gibt.

Interessenten aus EU-Mitgliedsländern haben in Bezug auf den Immobilienkauf die gleichen Rechte wie Österreicher. Allerdings müssen sie vor Abschluss des Kaufvertrags die Zustimmung der zuständigen Behörde innerhalb des entsprechenden Bundeslands einholen. Eine notarielle Beurkundung des Kaufs ist empfehlenswert aber nicht zwingend nötig - es reicht ein schriftlicher Kaufvertrag. Neben dem Kaufpreis fallen in Österreich zusätzliche Kosten von 1,8 Prozent für den Notar, 3,5 Prozent für die Grunderwerbsteuer und etwa ein Prozent für die Grundbucheintragung an.

Zweitwohnsitz erlaubt? Kaufwillige sollten sich im Vorfeld genau überlegen, ob sie die Immobilie in erster Linie vermieten oder hauptsächlich als Zweitwohnsitz nutzen wollen. In den meisten österreichischen Bundesländern gibt es nämlich Beschränkungen beim Erwerb von sogenannten Ferienwohnungen. Dafür zugelassene Immobilien müssen von der Landesregierung "gewidmet" sein. Bauunternehmen kümmern sich schon im Vorfeld um diese Genehmigung und verkaufen auch ausdrücklich die sehr seltenen gewidmeten Objekte. Hier ist der Käufer in Bezug auf die Verwendung der Immobilie völlig frei.

Wie in Deutschland kommt es auch in Österreich immer wieder zu Streitigkeiten über einzelne Details beim Bau. Kunden sollten deshalb darauf bestehen, dass Eigenschaften wie Material und Ausstattungsgrad im Vertrag detailliert fixiert werden. Eine genaue Beschreibung aller Baumaßnahmen mit klar definierten Angaben zu "Art und Güte" der einzelnen Arbeiten ist empfehlenswert. Idealerweise sind in einem solchen Dokument auch die einzelnen Materiallieferanten und-hersteller aufgelistet.

(Jäger Bau GmbH)

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