Recht und Steuern

Hausmusik nur zu bestimmten Zeiten

In der Adventszeit wird verstärkt in Wohnungen musiziert. Doch nicht jedes Geräusch, das stört, ist deshalb auch gleich verboten. Selbst schlechte Hausmusikanten dürfen ihrem Talent nachgehen. Völlig verbieten lässt sich Hausmusik in Mehrfamilienhäusern nicht. Schon der Bundesgerichtshof (BGH) hatte unter dem Aktenzeichen V ZB 11/98 bereits festgestellt, dass Hausmusik nicht mehr stört als Fernsehen und Radio. Demnach sind zwar Einschränkungen der Musik, aber kein Spielverbot im Mietvertrag zulässig, so das Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen 15 W 122/80.

Für das Musizieren über Zimmerlautstärke hinaus gilt in der Regel für Mieter das, was im Mietvertrag steht. Dort finden sich üblicherweise Bestimmungen zu Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Sollten Mietvertrag oder Hausordnung einschränkende Bestimmungen zum Musizieren enthalten (etwa nur zwei Stunden am Tag), so ist dies zulässig. Einen Passus im Mietvertrag, der das Singen und Musizieren außerhalb der Ruhezeit nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, erklärte der BGH allerdings für schlicht unwirksam. Niemand könne daraus erkennen, wann die "zulässige Grenze" überschritten werde.

Einschränkungen können sich im konkreten Einzelfall durch die Hellhörigkeit des Hauses, die Art des Musizierens, aber auch durch die Art des Instruments ergeben. So sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 6 U 30/87 einem Klarinetten- und Saxophonspieler täglich zwei Stunden, sonntags aber nur eine Stunde zu. Etwas weniger Übungszeit erlaubte das Landgericht Nürnberg-Fürth einem Schlagzeuger - täglich außer sonntags nur 45 bis 90 Minuten (Aktenzeichen 13 S 5296/90).

Die Qualität der Musik ist dabei eher unerheb-lich, entschied das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22 S 574/89). Bei Berufsmusikern können die erlaubten Spielzeiten durchaus länger ausfallen. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass ihnen laut Mietvertrag Hausmusik oder Musikunterricht erlaubt ist.

(Quelle Bausparkasse)

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