Urteil zur Auskunftspflicht bei der Vormiete

Das Landgericht Berlin hatte Ende Juni 2019 (Aktenzeichen 65 S 55/19) über die Klage eines Wohnraummieters zu entscheiden, der aufgrund eines Mietvertrags vom 15. Dezember 2017 eine Miete bezahlte, die nach dem Berliner Mietspiegel um 61 Prozent über der nach den Regeln der Mietpreisbremse höchstzulässigen Miete lag. Zur Vorbereitung seiner Klage auf Rückzahlung überzahlter Mieter begehrte der Kläger im Wege der Stufenklage zunächst vom Vermieter die …

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